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2.1 Die Umlagerung
Eine Umlagerung ist die Warenentnahme aus einem Lagerort und der anschließende Wareneingang in einem anderen Lagerort. Im SAP-System wird zwischen den folgenden Umlagerungsmöglichkeiten unterschieden:
- Umlagerungen im Einschrittverfahren
- Umlagerung im Zweischrittverfahren
- Umlagerung Lagerort an Lagerort
- Umlagerung Werk an Werk
- Umlagerung Buchungskreis an Buchungskreis
- Umlagerungsbestellung
In der Transaktion MIGO wird über den Vorgang Umbuchung und die gewünschte Bewegungsart die Ansicht der Detaildaten den Erfordernissen der Umlagerung angepasst. Eingegeben werden das Material, die Menge und aus welcher Organisationseinheit das Material entnommen wird sowie die Erfassungsmengeneinheit des Zugangs (siehe Abbildung 2.1).
Abbildung 2.1: Detaildaten bei Umlagerungen
Um eine weitere Position zu erfassen, ist das Icon (nächste Position) zu drücken. Sollen mehrere Materialien von einem Lagerort in einen anderen umgelagert werden, so ist es möglich, über das Icon (Kopieren auf neue Position) ausgewählte Felder in die nächste Position zu übernehmen. Welche der Felder übernommen werden, steuert die Kopierregel. Die Kopierregel kann der Anwender für sich individuell in der MIGO unter Einstellungen • Kopierregeln Umbuchungen gestalten. Zur Auswahl stehen:
- Material,
- Werk,
- Lagerort,
- Charge,
- Sonderbestandskennzeichen,
- Material (Umbuchung),
- Werk (Umbuchung),
- Lagerort (Umbuchung),
- Charge (Umbuchung),
- Sonderbestandskennzeichen (Umbuchung).
Je Bewegungsart kann eine eigene Kopierregel erstellt werden (siehe Abbildung 2.2).
Abbildung 2.2: Kopierregeln in der MIGO
Ist für die aktuell verwendete Bewegungsart noch keine Kopierregel erstellt und eine Position soll kopiert werden, öffnet sich das Einstellungsfenster hierzu automatisch, und die Kopierregel kann zur Bewegungsart eingegeben werden.
2.1.1 Umlagerung im Einschritt- und Zweischrittverfahren
Eine Umlagerung kann über das Einschritt- oder Zweischrittverfahren abgebildet werden. Im Einschrittverfahren werden in einem gemeinsamen Beleg sowohl die Auslagerung als auch die Einlagerung des umzulagernden Materials in die entsprechenden Organisationseinheiten vorgenommen (siehe Abbildung 2.3).
Abbildung 2.3: Umlagerung im Einschrittverfahren
Der Vorteil des Einschrittverfahrens ist, dass das Material direkt mit der Auslagerung an anderer Stelle wieder eingelagert wird und somit sofort verfügbar ist.
Im Zweischrittverfahren wird die Umlagerung dagegen in zwei Phasen aufgeteilt: im ersten Schritt die Auslagerung und das Buchen des Bestands in den Umlagerungsbestand, der der empfangenden Organisationseinheit zugeordnet ist, im zweiten Schritt die Einlagerung aus diesem Umlagerungsbestand (siehe Abbildung 2.4).
Abbildung 2.4: Umlagerung im Zweischrittverfahren
Beim Zweischrittverfahren werden demnach auch zwei Materialbelege erzeugt: ein Beleg bei der Auslagerung und ein zweiter beim Einlagern. Wird bei einer Umlagerung ein zusätzlicher Buchhaltungsbeleg erzeugt – etwa aufgrund verschiedener Bewertungskreise oder einer Änderung der Bewertung bei der Umlagerung –, so geschieht dies im ersten Schritt bei der Auslagerung. Der Vorteil des Zweischrittverfahrens ist, dass bei längerer Dauer der Umlagerung (beispielsweise Transport von Werk Berlin an Werk Heidelberg) erkennbar ist, dass sich das Material noch in der Umlagerung befindet und daher nicht frei zur Verfügung steht. Der Umlagerungsbestand wird in der Transaktion MMBE Bestandsübersicht gesondert in der empfangenden Organisationsebene ausgewiesen.
Berechtigungen bei Umlagerungen
Eine Umlagerung im Einschrittverfahren ist nur möglich, wenn der Erfasser die Berechtigung für beide (abgebende und empfangende) Organisationsebenen besitzt. Anderenfalls muss das Zweischrittverfahren gewählt werden.
2.1.2 Umlagerung »Lagerort an Lagerort«
Eine Umlagerung Lagerort an Lagerort findet innerhalb eines Werks statt, daher wird in der Regel kein Buchhaltungsbeleg erzeugt. Eine Ausnahme bildet die getrennte Bewertung eines Materials, falls sich die Bewertung im Zuge der Umlagerung ändert (siehe Kapitel 10). Abhängig von der Bewegungsart kann die Umlagerung im Einschrittverfahren aus jeder Bestandsart in jede Bestandsart gebucht werden (siehe Abbildung 2.5).
Abbildung 2.5: Bewegungsarten bei Umlagerungen »Lagerort an Lagerort«
Soll das Material im Zweischrittverfahren gebucht werden, so darf dies nur aus dem frei verwendbaren Bestand erfolgen. Mit der Bewegungsart 313 wird das Material in den Umlagerungsbestand gebucht, der dem empfangenden Lagerort angehört. In einem zweiten Schritt wird der Wareneingang mit Bezug zum Warenausgangsbeleg gebucht. Durch den Bezug zum Vorgängerbeleg werden Material, Menge und die Bewegungsart 315 automatisch vorgeschlagen, können aber geändert werden. Geht beispielsweise auf dem Transport ein Material kaputt, so wird die Menge angepasst. Zu beachten ist, dass nur in den frei verwendbaren Bestand gebucht werden darf.
2.1.3 Umlagerung »Werk an Werk«
Eine Umlagerung zwischen zwei Werken erfolgt ähnlich wie diejenige von Lagerort an Lagerort: Während Buchungen im Ein- und Zweischrittverfahren vorgenommen werden können, ist bei einer Umlagerung zusätzlich die Erfassung einer Umlagerungsbestellung möglich. Beim Buchen Werk an Werk ist es vom Bewertungskreis (Buchungskreis oder Werk) abhängig, ob ein Buchhaltungsbeleg erzeugt wird. Befinden sich die beiden Werke in unterschiedlichen Bewertungskreisen, so verringern sich Bestandsmenge und Bestandswert beim abgebenden Werk, das empfangende Werk verzeichnet einen mengen- und wertmäßigen Zugang. Sind beide Werke im selben Bewertungskreis, so findet jeweils nur eine Veränderung der Bestandsmenge statt, wobei die Buchung des Wertes immer bei der Warenausgangsbuchung des abgebenden Werks erfolgt. Bei der Wareneingangsbuchung wird nur ein Materialbeleg erzeugt, da die Bewertung bereits mit der Warenausgangsbuchung passiert ist (im Zweischrittverfahren und bei Umlagerungsbestellung) (siehe Abbildung 2.6).
Abbildung 2.6: Buchhaltungsbelege für »Werk an Werk«
Bei einer Umlagerung »Werk an Werk« im Ein- oder Zweischrittverfahren darf nur aus dem frei verwendbaren Bestand in den frei verwendbaren Bestand gebucht werden. Wie in Abbildung 2.7 zu sehen, wird im Einschrittverfahren die Bewegungsart 301 verwendet, im Zweischrittverfahren die Auslagerung mit der Bewegungsart 303, die Einlagerung über die 305.
Abbildung 2.7: Bewegungsarten bei Umlagerungen »Werk an Werk«
Wie oben angemerkt, gibt es eine dritte Möglichkeit, die Umlagerung »Werk an Werk« abzubilden, und zwar mit der Umlagerungsbestellung. In der Bestelltransaktion ME21N wird als Vorgang vom empfangenden Werk die Umlagerungsbestellung gewählt. Anstelle eines Lieferanten wird ein Lieferwerk eingegeben und in den Positionen als Positionstyp U für Umlagerung gewählt (siehe Abbildung 2.8). Ein Preis ist nicht erforderlich, da aus dem Materialstamm automatisch der Bewertungspreis gezogen wird.
Abbildung 2.8: Umlagerungsbestellung in der Transaktion ME21N
Die Bewertung und Erzeugung des Buchhaltungsbelegs finden, wie in der Umlagerung, im Zweischrittverfahren beim Warenausgang des abgebenden Werks statt. Das Material wird zeitgleich mit dem Warenausgang (Bewegungsart 351 Umlagerung an Transitbestand) in den Transitbestand des empfangenden Werks gebucht. Aus diesem kann, wie bei einer Normalbestellung mit der Bewegungsart 101 Wareneingang zur Bestellung in das Lager, in alle drei Bestandsarten frei verwendbarer, Qualitätsprüf- und gesperrter Bestand gebucht werden (siehe Abbildung 2.9).
Abbildung 2.9: Die Umlagerungsbestellung
Umlagerung/Umlagerungsbestellung
Bei einer Umlagerungsbestellung wird in den Transitbestand gebucht, bei einer Umlagerung in den Umlagerungsbestand. Die Bestände gehören jeweils zum empfangenden Werk.
Die Vorteile einer Umlagerungsbestellung gegenüber einer Umlagerung sind:
- Der Wareneingang kann in alle Bestandsarten gebucht werden.
- Der Wareneingang kann geplant werden.
- Die Umlagerungsbestellung kann aus einer in der Disposition erzeugten Bestellanforderung umgesetzt werden.
- Der Beschaffungsprozess kann in der Bestellentwicklung verfolgt werden.
- Bezugsnebenkosten wie Fracht und Zölle können abgerechnet werden.
- Das Material kann (kontiert) in den Verbrauch gebucht werden.
Über die Transaktion MB5T Anzeige des Transitbestandes lässt sich, je nach Selektion, der Transitbestand von Materialien für das abgebende oder empfangende Werk anzeigen (siehe Abbildung 2.10).
Abbildung 2.10: MB5T – Anzeige des Transitbestandes
Soll eine auf dem Transport beschädigte Lieferung verschrottet werden, so hat das empfangende Werk zwei Möglichkeiten: Der Warenausgang des Materials aus dem abgebenden Werk wird aus dem Umlagerungs- bzw. Transitbestand storniert. Das Material gehört wieder dem abgebenden Werk, welches die Verschrottung mengen- und wertmäßig vornimmt. Als zweite Variante bucht das empfangende Werk den Wareneingang, und das Material geht danach in die Verschrottung. In diesem Fall übernimmt das empfangende Werk die Kosten der Verschrottung. Direkt aus dem Umlagerungs- oder Transitbestand heraus ist eine Verschrottung nicht möglich.
Eine Umlagerung »Buchungskreis an Buchungskreis« wird im System wie eine Umlagerung »Werk an Werk« behandelt, wobei die betroffenen Werke dann verschiedenen Buchungskreisen zugeordnet sind..
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